Glossar

Artificial Intelligence Act (AI Act)

15.04.2025

Der AI Act (oder KI-Verordnung) ist die EU-weit einheitliche Regelung der Anforderungen, die an die Entwicklung, Verbreitung und Nutzung von KI-Systemen gestellt werden. Ziele sind die Förderung der Einführung von „auf den Menschen ausgerichteten und vertrauenswürdigen“ KI, der Schutz vor „schädlichen Auswirkungen von KI‑Systemen“ auf „Gesundheit, Sicherheit und die in der Charta verankerten Grundrechte, einschließlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Umweltschutz“ sowie die Unterstützung von Innovation (Artikel 1 Absatz 1).
Verfolgt wird dabei ein risikozentrierter Ansatz, d.h. Technologien mit zu hohen Risiken bzw. zu großen Gefahren sollen verboten werden, alle anderen Technologien werden erlaubt, aber je nach Risikohöhe mit besonderen Haftungs- und Informationspflichten belegt. Die Regeln für verbotene KI‑Praktiken gelten gemäß Artikel 113 KI‑VO schon nach 6 Monaten (ab dem 2. Februar 2025), die meisten anderen Regeln nach entweder 1 oder 2 Jahren (ab dem 2. August 2025 oder 2026). Vorgaben und Pflichten für Hochrisiko-KI‑Systeme gelten nach 3 Jahren (ab dem 2. August 2027) (Text der KI-Verordnung als übersichtliche Website).
Wie die DSGVO folgt auch der AI Act einem konsequentialistischen Ansatz.

ProKIP – Prozessentwicklung und -begleitung zum KI-Einsatz in der Pflege – ist das wissenschaftliche Begleitprojekt in der vom Bundesministeriums für Bildung und Forschung geförderten Bekanntmachung Repositorien und KI-Systeme im Pflegealltag nutzbar machen.