
Glossar
Auftragsverarbeitungsvertrag [data processing agreement]
15.04.2025
Bei einer Auftragsverarbeitung erfolgt die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten nicht durch einen Verantwortlichen selbst, sondern durch einen von diesem beauftragten Dienstleister. Beauftragt der Verantwortliche etwa einen Dienstleister mit der Vernichtung von Datenträgern, liegt eine Auftragsverarbeitung vor. Dabei bleibt der Verantwortliche für die Einhaltung der rechtlichen Datenschutzbestimmungen weiter verantwortlich.