
Autonomie/Selbstbestimmung
Das menschliche Vermögen, sich selbst (Griechisch: autos) zu bestimmen bzw. ein Gesetz (Griechisch: nomos) zu geben. Da Menschen Vernunft und Verstand besitzen und einen freien Willen haben, können sie selbst entscheiden, wie sie leben und handeln wollen. Sie sind weder ihren Affekten und Begierden ausgeliefert, sondern können diese zu regulieren lernen, noch den Befehlen und Vorgaben anderer Menschen, da sie diese in Frage stellen und kritisieren können. Grundlage von Autonomie ist die Fähigkeit zur Handlungsurheberschaft. Der Deutsche Ethikrat versteht unter Selbstbestimmung „das Praktisch-Werden von Freiheit in einer einzelnen Person“ (Deutscher Ethikrat, Big Data und Gesundheit – Datensouveränität als informationelle Freiheitsgestaltung, Berlin 2018, S. 176) bzw. „Freiheit im Sinne der konkreten Verwirklichung des Merkmals der Handlungsurheberschaft“ (ebd., S. 178). Als Patientenautonomie bezeichnet man entsprechend die Freiheit einer medizinisch zu behandelnden Person, über Art und Weise der Behandlung mitzuentscheiden oder diese abzulehnen.