
Glossar
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
16.04.2025
Die DSGVO (engl. GDPR: „General Data Protection Regulation“) ist die EU-weit einheitliche Regelung der Anforderungen, die an eine Verarbeitung personenbezogener Daten gestellt werden. Durch die Regelung soll sichergestellt werden, dass bei oder während der Verarbeitung von Daten die betroffenen Personen (Art. 1 Abs. 1) und ihre Grundrechte und Grundfreiheiten (Art. 1 Abs. 2) geschützt werden. Die DSGVO ist damit (wie der AI Act) im Kern konsequentialistisch und zielt auf die Verhinderung bzw. Minimierung von Risiken für Menschen und ihre Grundrechte. Besonders deutlich wird das in der Zieldefinition von Artikel 1, dem Prinzip des Datenschutz by Design nach Artikel 25 und dem Instrument der Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 32. Aufgrund der großen Zahl an Einzelregelungen in der DSGVO erscheint sie in der Praxis jedoch pflichtenorientiert. |