
Datensouveränität
Der Begriff wird nicht nur in einer Vielzahl von Kontexten, sondern oft auch in unterschiedlichen Bedeutungen verwendet. Eine feststehende, allseits akzeptierte Definition existiert nicht. Seinem Wortsinn entsprechend bedeutet „Datensouveränität“ die Kontrolle einer Person über die sie betreffenden Daten und ihre Erhebung, Speicherung und Verarbeitung. Der Begriff fokussiert also auf ein bestimmtes Mittel (die Kontrolle über die Daten), unabhängig davon, welche Auswirkungen das hat (etwa auf den Schutz der Menschen oder ihrer Grundrechte). Er entspricht damit in etwa dem „privacy-as-control“-Verständnis. Der Deutsche Ethikrat versteht unter Datensouveränität „eine den Chancen und Risiken von Big Data angemessene verantwortliche informationelle Freiheitsgestaltung“ (informationelle Selbstbestimmung) und betrachtet sie als das zentrale ethische und rechtliche Ziel im Umgang mit Big Data (Deutscher Ethikrat, Big Data und Gesundheit – Datensouveränität als informationelle Freiheitsgestaltung, Berlin 2018, S. 252)