Glossar
Pflegefachpersonen
16.12.2024
Pflegefachpersonen fasst alle Personen mit der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ mit und ohne akademischen Grad nach § 1 des Gesetzes über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz – PflBG) zusammen. Auch Personen, die vor dem Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes am 01. Januar 2020 die Erlaubnis für das Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger, Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflegerin, Altenpfleger, Altenpflegerin, (Kinder-)Krankenschwester oder (Kinder-)Krankenpfleger nach dem jeweils aktuell außer Kraft getretenen Gesetzes erlangt haben, zählen zu den Pflegefachpersonen.