
Glossar
Verarbeitung [processing]
15.04.2025
Beschreibt jede Operation und jede Operationsreihe bzw. jeden Vorgang und jede Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. In der DSGVO werden viele Beispiele für Verarbeitungen aufgeführt, vor allem in Art. 4 Nr. 2 DSGVO, vom Erheben bis zum Löschen, aber auch in Art. 4 Nr. 3 („Einschränkung“), Nr. 4 („Profiling“) oder Nr. 5 („Pseudonymisierung“). Hingegen wird „Anonymisierung“ nicht explizit, sondern nur implizit genannt, nämlich mit Blick auf das „produzierte“ Ergebnis, d.h. die anonymisierten Daten.
Verarbeitung bezeichnet also jede Aktivität oder Aktivitätskette im Zusammenhang mit Daten, auch einfaches Lagern.