Datenschutz

Anonymisierung

02.08.2023
Datenschutz
personenbezogene Daten
Schutzmaßnahme
Anonymisierung verändert personenbezogene Daten so, dass sie sich nicht mehr auf identifizierbare Personen beziehen.

Die Anonymisierung ist eine Operation, die personenbezogene Daten so ändert, dass sie die Beziehbarkeit (also das begründbare In-Beziehung-Setzen) von Informationen auf konkrete Personen für alle Akteure verhindert, die Zugang zu den anonymisierten Daten haben oder haben können, selbst wenn sie besonderes Zusatzwissen haben oder dieses sich (auf legalem bzw. auf einem wahrscheinlichen Weg) aneignen können. Eine Anonymisierung ist – im Gegensatz zur Pseudonymisierung – nicht reversibel. Eine informatisch-technische Operation, für die gezeigt werden kann, dass sie reversibel ist, kann damit keine Anonymisierung im rechtlichen Sinne sein.

Ob eine informatisch-technische Operation eine Anonymisierung im rechtlichen Sinne darstellt, gehört zu den großen Herausforderungen in diesem Feld und lässt sich nicht allgemein beantworten. In der Praxis lässt sich das aber oft bestimmen, wenn man weiß, über welche Daten man redet, welche Akteure beteiligt sind oder Zugriff haben oder haben können, um welche Kontexte es geht und um welche Interessen und Zwecke, weil man mit diesen Informationen die Risiken für die Grundrechte analysieren und bewerten kann. Der „Praxisleitfaden für die Anonymisierung personenbezogener Daten“ der Stiftung Datenschutz vom Dezember 2022 enthält ein praktikables Vorgehensmodell zur Anonymisierung.

ProKIP – Prozessentwicklung und -begleitung zum KI-Einsatz in der Pflege – ist das wissenschaftliche Begleitprojekt in der vom Bundesministeriums für Bildung und Forschung geförderten Bekanntmachung Repositorien und KI-Systeme im Pflegealltag nutzbar machen.