Datenschutz

Anonymisierung

02.08.2023
Datenschutz
personenbezogene Daten
Schutzmaßnahme
Anonymisierung verändert personenbezogene Daten so, dass sie sich nicht mehr auf identifizierbare Personen beziehen.

Die Operation, die personenbezogene Daten so ändert, dass sie die Beziehbarkeit (also das begründbare In-Beziehung-Setzen) von Informationen auf konkrete Personen verhindert.
Nach dem Verständnis des „absoluten Personenbezugs“ muss eine Re-Identifikation für jeden erdenklichen Verarbeiter unmöglich sein.
Nach dem Verständnis des inzwischen weiter verbreiteten „relativen Personenbezugs“ muss eine Re-Identifkation zumindest für alle Akteure unmöglich sein, die Zugang zu den anonymisierten Daten haben oder haben können. Berücksichtigt werden müssen dabei auch besonderes Zusatzwissen und alle Mittel, die solche Akteure haben oder sich auf legalem bzw. auf einem wahrscheinlichen Weg aneignen können.
Eine Anonymisierung ist – im Gegensatz zur Pseudonymisierung – nicht reversibel. Eine informatisch-technische Operation, für die gezeigt werden kann, dass sie reversibel ist, kann damit keine Anonymisierung im rechtlichen Sinne sein.
Ob eine informatisch-technische Operation eine Anonymisierung im rechtlichen Sinne darstellt, gehört zu den großen Herausforderungen in diesem Feld. Sie lässt sich in der Praxis aber oft bestimmen, wenn man weiß, über welche Daten man redet, welche Akteure beteiligt sind oder Zugriff haben oder haben können, um welche Kontexte es geht und um welche Interessen und Zwecke („Verwendungszusammenhang“ in den Worten des Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil 1983). Mit diesen Informationen kann man die Wahrscheinlichkeit und die negativen Auswirkungen einer möglichen Re-Identifkation, also die Risiken für die Grundrechte und -freiheiten, analysieren und bewerten. Diese Analyse und Bewertung darf sich nicht auf Durchschnitte und Mittelwerte beschränken, sondern muss auch relevante Teilgruppen und Cluster gesondert betrachten (sozusagen die Fairness der Re-Identifikationsrisiken).

ProKIP – Prozessentwicklung und -begleitung zum KI-Einsatz in der Pflege – ist das wissenschaftliche Begleitprojekt in der vom Bundesministeriums für Bildung und Forschung geförderten Bekanntmachung Repositorien und KI-Systeme im Pflegealltag nutzbar machen.