Datenschutz

Pseudonymisierung

26.07.2023
Datenschutz
personenbezogene Daten
Schutzmaßnahme
Pseudonymisierung verändert personenbezogene Daten so, dass sie ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer identifizierbaren Person zugeordnet werden können.

Die Pseudonymisierung ist eine Operation, die personenbezogenen Daten so ändert, dass sie ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen (typischerweise einer Zuordnungsliste) nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern zwei Bedingungen erfüllt sind:

 

  1. diese zusätzlichen Informationen werden gesondert aufbewahrt;
  2. die Aufbewahrung der Zuordnungsliste wird mit technischen und organisatorischen Maßnahmen abgesichert, die gewährleisten, dass die pseudonymisierten Daten nicht wieder re-identifiziert werden können (es sei denn, durch einen gesondert geregelten und explizit angestoßenen Reidentifizierungsschritt)

 

Auch die Verarbeitung pseudonymisierter Daten fällt unter die DSGVO. Die Pseudonymisierung ist aber eine mögliche und oft angemessene Schutzmaßnahme, weil die Teile der Organisation, die keinen Zugriff auf die Zusatzinformationen wie die Zuordnungsliste haben, effektiv beschränkt werden und damit weniger Risiken für die Grundrechte der Betroffenen auslösen können.

ProKIP – Prozessentwicklung und -begleitung zum KI-Einsatz in der Pflege – ist das wissenschaftliche Begleitprojekt in der vom Bundesministeriums für Bildung und Forschung geförderten Bekanntmachung Repositorien und KI-Systeme im Pflegealltag nutzbar machen.